AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Zustandekommen des Vertrages

Durch Anmeldung zu einer Veranstaltung bei Kleine Englisch-Schule Dortmund (KESD) von Wolfram Schäfer-Siewert M. A. und Zahlung des Teilnehmerentgeltes wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen. Es besteht die Möglichkeit zur

  • persönlichen
  • schriftlichen
  • telefonischen und
  • Internet-Anmeldung.

2. Teilnahme, Zulassung, Zulassungsbeschränkung, Beschränkung der Teilnehmerzahl

An den Veranstaltungen der KESD kann jeder teilnehmen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, sofern nicht besondere Veranstaltungen für einen jüngeren Teilnehmerkreis durchgeführt werden.

Zu den Veranstaltungen von KESD kann grundsätzlich nur eine begrenzte Zahl von Teilnehmenden zugelassen werden.

KESD behält sich vor, in besonderen Einzelfällen, Teilnehmende zu Lehrveranstaltungen nicht zuzulassen.

Die Teilnahme ist auf zwei Veranstaltungsgrößen reduziert: 1. Einzelunterricht 2. Kleingruppentraining.

3. Rücktritt vom Vertrag, Leistungsverweigerungsrechte

Liegen für eine Kursveranstaltung der KESD nicht genügend Anmeldungen vor, kann die KESD vom Vertrag zurücktreten.

Die KESD behält sich vor, einzelne Veranstaltungen nicht durchzuführen, wenn die zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichen.

Programm Änderungen aus aktuellem Anlass, z.B. wegen Erkrankung eines Dozenten, bleiben vorbehalten.

Die KESD kann auch aus Gründen, die in der Person eines Kursteilnehmenden liegen, vom Vertrag zurücktreten.

Mit Ausnahme eines entgeltfreien 1. Treffens ist die KESD berechtigt, Kursteilnehmenden den Besuch von Veranstaltungen so lange zu verweigern, bis das Teilnehmerentgelt vollständig entrichtet ist.

Ein entgeltfreier Rücktritt von einer KESD-Veranstaltung ist nur möglich bei einer Rücktrittserklärung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Ein entgeltfreier Rücktritt innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist auf schriftlichen Antrag nur möglich, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in gefunden wird.

In besonders gelagerten Einzelfällen kann abweichend von den obigen Regelungen aufgrund eines schriftlichen Antrages entschieden werden.

4. Zahlung des TeilnehmerInnentgeltes

Grundsätzlich wird die Bezahlung eines Trainings bar oder per Überweisung entrichtet.

Über das bezahlte Training wird eine Quittung ausgestellt.

Das erste Treffen ist gratis, denn hier dreht es sich erst einmal um die  Kontaktaufnahme und die weitere Trainingsplanung.

Die endgültige Zahlung des Trainings muss spätestens zu Beginn der 2. Sitzung erfolgen.

5. Erstattungen von Entgelten

Entgelte werden voll oder anteilig erstattet, wenn eine geplante Veranstaltung aus Gründen, die von KESD zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise durchgeführt wird.

Bricht der Teilnehmer/die Teilnehmerin ein Training vorzeitig ab, ist eine anteilige Erstattung nicht möglich.

Es erfolgt ausschließlich eine bargeldlose Erstattung des Teilnehmerentgeltes auf ein Konto des Berechtigten oder eines Bevollmächtigten.

6. Teilnehmerlisten

Die Teilnahme an Veranstaltungen der KESD verpflichtet zur Eintragung in eine Teilnehmerliste.

Diese gilt jedoch nicht als Anmeldung und/oder Reservierung eines Teilnehmerplatzes.

7. Teilnahmebescheinigung/Zertifikat

Hat der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin mindestens zu 90% an einem Kurs teilgenommen, hat er/sie Anspruch auf die Ausstellung einer Bescheinigung oder eines Zertifikates in englischer Sprache.

8. Erfolg des Teilnehmers/der Teilnehmerin

KESD arbeitet grundsätzlich darauf hin, dass eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der englischen Sprache und englischen Sprachkompetenz des einzelnen Kursteilnehmers/der einzelnen Kursteilnehmerin erlangt wird.

Eine Erfolgsgarantie wird jedoch grundsätzlich ausgeschlossen und abgelehnt.

9. Haftung

Für Unfälle und Diebstähle übernimmt die KESD keine Haftung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10. Bestandteil des Vertrages

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KESD werden Bestandteil des Vertrages zwischen den KursteilnehmerInnen und der KESD.

Werden die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelfall von der/dem Teilnehmenden nicht anerkannt, ist eine Anmeldung zu einer Veranstaltung der KESD nicht möglich.

11. Inkrafttreten

Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 8. Januar 2007 in Kraft.